Geburtsverarbeitung

Hilfe bei der Verarbeitung von Geburtserlebnissen

Das Baby ist geboren, Mama ist glücklich und alles ist wunderbar?!

So ist das gängige Bild einer Mutter nach der Geburt und bei vielen Frauen ist das auch so. Manche Mütter fragen sich nach der Geburt des Kindes, warum nichts mehr so ist, wie vorher.

Aber was ist mit den anderen?

  • mit der Frau, die beim Gedanken an die zurückliegende Geburt nicht zufrieden war mit dem Geburtserlebnis
  • mit der Frau, die trotz intensiver Vorbereitung und viel Elan keine Spontangeburt erlebt hat?
  • mit der Frau, die wegen ihrer letzten Geburt Angst vor weiterer Familienplanung hat?
  • mit der Frau, die voll Selbstzweifel, Scham und Schuldgefühlen ist?
  • mit der Frau, die keine überschwänglichen Liebesgefühle für ihr Baby empfindet?

Die Geburt eines Kindes ist bei den meisten Frauen eines der berührendsten und eindrücklichsten Erlebnisse ihres Lebens. Wenn Frauen die Geburt als schlimm erleben oder mit ihrem Geburtserlebnis nicht im Einklang sind, kann das den Kontakt mit dem Baby oder die nächste Schwangerschaft belasten.

Wo dieses Erlebnis mit Ohnmacht, Kontrollverlust, Schmerz, Ausgeliefertsein, Unwohlsein, Verletzung…. verbunden ist, ist es hilfreich, die Geburt im Gespräch seelisch zu verarbeiten. Denn nicht jedes traumatische Ereignis führt zu einer Traumatisierung. Aber die empfundene Ohmacht und das Scheitern eigener Bewältigungsstrategien bringen häufig Konsequenzen mit sich.Das Ziel dieser Geburtsverarbeitung ist die Aussöhnung, Verständnis und der innere Friede.

In Einzelgesprächen, gerne auch in Ihrer vertrauten Umgebung, gehen wir zusammen durch die Geburt und beschäftigen uns mit den Situationen, die Aufmerksamkeit benötigen um darüber Ruhe zu finden.

  • Begleitung in Krisen
  • Bei Ängsten in und nach der Schwangerschaft
  • Nach belastenden Geburtserlebnissen
  • Bei Depressionen und Ängsten nach der Geburt
  • Bei Schwierigkeiten in der Alltagsbewältigung

Kosten

Die Kosten für eine Beratung und psychotherapeutische Begleitung nach dem Heilpraktikergesetz sind in der Regel nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig.

In Einzelfällen ist eine Übernahme durch Zusatzversicherungen für HeilpraktikerInnen oder durch private Krankenkassen (PKV) möglich.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.